Unsere Leistungen
in der Übersicht
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Intensivpflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
- Verhinderungspflege
- Pflegeinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
- Hausnotrufsysteme in verschiedenen Ausführungen
- Krankenhausvermeidungspflege
- Beratende Unterstützung
- Begleitungen zu Ärzten und Amtsgängen
Gut zu wissen
Pflegegrade
Durch das 2. Pflegestärkungsgesetz sind die bisherigen Pflegestufen seit dem 01.01.2017 in 5 Pflegegrade umgewandelt worden. Ziel der Reform ist es Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in das System der Pflege zu integrieren. Das bedeutet generell können mehr und weniger eingeschränkte Personen als bisher auf professionelle Hilfe vertrauen.
Grundpflege
Dazu gehören beispielsweise:
- An- und Auskleiden
- Körperpflege am Waschbecken oder im Bett.
- Hilfestellung beim Duschen oder Baden.
- Kämen und Rasieren sowie die Mundpflege.
- Hilfen bei der Ausscheidung
Behandlungspflege
Diese umfasst ausschließlich medizinischen Leistungen, die von einem Arzt verordnet werden und nur durch examiniertes Personal durchgeführt werden. Z.B. Wundversorgung, Verbandswechsel, die Medikamentengabe, Blutdruck und Blutzuckermessungen.
Hier übernehmen wir als ambulanter Pflegedienst und Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen diese Leistungen gerne.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Hierzu zählen unter anderem:
- die Reinigung der Wohnung
- das Kochen und Einkaufen
- das Spülen von Geschirr
- das Waschen der Kleidung
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Dieser Anspruch gilt seit 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 0. Die Betreuung erfolgt stundenweise und nach Bedarf.
Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Informationen darüber sind bei uns erhältlich.
Verhinderungspflege
Die Vertretung einer privaten Person in der häuslichen Pflege, wenn diese vorübergehend ausfällt. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Ersatzpflege. Sie kann für maximal 42 Tage, also sechs Wochen, im Jahr in Anspruch genommen werden. Bevor diese Art der Pflege beantragt werden wird, muss die Pflegekraft die pflegedürftige Person mindestens sechs Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung versorgt haben.
Pflegeinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
Diese dienen der Unterstützung der pflegenden Familienangehörigen oder anderer Pflegepersonen und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Unter Berücksichtigung der individuellen Situation und des häuslichen Umfeldes des Pflegebedürftigen soll ihm selbst und den Angehörigen durch eine Professionelle Pflegekraft Hilfestellung zur Erleichterung der Pflege gegeben werden. Darüber hinaus soll über zusätzliche Hilfen, die sowohl der Pflegebedürftige als auch die Pflegeperson in Anspruch nehmen kann, informiert werden.
Hausnotrufsysteme in verschiedenen Ausführungen
Ihnen wird dadurch ermöglicht, länger in ihrer Wohnung zu leben und dennoch die Sicherheit zu haben, im Notfall schnell Hilfe zu erhalten. Auslöser des Alarms ist üblicherweise ein tragbarer Sender wie eine Uhr oder als Halskette. Der Notruf wird in eine Leitstelle geleitet und diese setzt sich sofort mit Ihrem Pflegedienst in Verbindung. Bei Bedarf informiert die Leitstelle auch sofort einen Rettungswagen.
Krankenhausvermeidungspflege durch Verordnung der speziellen Krankenbeobachtung
Manchmal verordnet ein Arzt die Behandlungspflege, wenn sich durch die medizinische Versorgung zu Hause der Aufenthalt in einem Krankenhaus vermeiden oder verkürzen lässt.
Beratende Unterstützung bei der Auswahl der passenden Hilfsmittel
Hilfsmittel für die Pflege können hohe Kosten bedeuten, aber die Pflegekasse übernimmt anteilige Kosten, wenn der entsprechende Antrag gestellt wird. Darunter können Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Pflegebett, Pflegebettzubehör, Pflegebetttisch, Toilettenstuhl, Hebegeräte) zählen.
Begleitungen zu Ärzten und Amtsgängen
Die Herausforderungen des Alltags finden nicht nur in den eigenen vier Wänden statt, sondern auch bei Behördengängen und Arztterminen, hier sind wir, wenn Sie mögen stets an Ihrer Seite!